Mitglied werden


Mitglied im Bayerischen Dachshundklub kann jede natürliche,                           
unbescholtene, volljährige Person werden, die die Ziele des BDK
unterstützt.

Weitere Einzelheiten hierzu können Sie der Satzung des BDK entnehmen.                                                                    
Weiter unten auf dieser Seite können Sie den Mitgliedsantrag
für alle Sektionen des BDK lesen und ausdrucken.

Zum Erwerb der Mitgliedschaft ist das Einreichen eines Aufnahmeantrags,
sowie die Bezahlung der Aufnahmegebühr und des Beitrages an die Sektionskasse
erforderlich.
Der Antrag wird im DTK-Mitteilungsblatt "Der Dachshund" veröffentlicht.

Ist innerhalb von zwei Wochen nach Erscheinen der Veröffentlichung kein begründeter
Einspruch erfolgt, wird die Mitgliedschaft rechtskräftig.

Über die Ablehnung eines Mitgliedsantrages nach Einspruch,entscheidet der
Geschäftsführende Vorstand des DTK nach Anhörung des BDK.
Gründe für eine etwaige Ablehnung sind dem Antragsteller nicht zwingend bekannt zu geben.
Nach erfolgter Aufnahme ist das Mitglied des BDK gleichzeitig Mitglied des DTK.

Hier können Sie den Mitgliedsantrag lesen, drucken und speichern.

Bitte drucken und füllen Sie den Mitgliedsantrag aus und senden
ihn an die erste Vorsitzende.

 Aufnahmeantrag-2022.pdf