Mitglied werden
Mitglied im Bayerischen Dachshundklub (BDK) kann jede natürliche,
unbescholtene, volljährige Person werden, die die Ziele des BDK
unterstützt.
Mitglieder im BDK sind gleichzeitig Mitglieder im Deutschen Teckelkub (DTK).
Weitere Einzelheiten zur Mitgliedschaft können Sie der Satzung des BDK und der Satzung des DTK entnehmen.
Weiter unten auf dieser Seite können Sie den Mitgliedsantrag
für alle Sektionen des BDK lesen und ausdrucken.
Zum Erwerb der Mitgliedschaft ist das Einreichen eines Aufnahmeantrags,
sowie die Bezahlung der Aufnahmegebühr und des Beitrages an die Sektionskasse
erforderlich.
Der Antrag wird im DTK-Mitteilungsblatt "Der Dachshund" veröffentlicht.
Ist innerhalb einer in der Satzung festgelegten Frist nach Erscheinen der Veröffentlichung kein begründeter
Einspruch erfolgt, wird die Mitgliedschaft rechtskräftig.
Über die Ablehnung eines Mitgliedsantrages nach Einspruch entscheidet der
Geschäftsführende Vorstand des DTK nach Anhörung des BDK.
Gründe für eine etwaige Ablehnung sind dem Antragsteller nicht zwingend bekannt zu geben.
Bitte drucken und füllen Sie diesen Mitgliedsantrag aus und senden
ihn an den erste Vorsitzenden: